Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vermietung (von Toiletten)
2. Verkauf allgemein
1. Vermietung (von Toiletten)
§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für alle gegenwärtig und
zukünftig mit uns abgeschlossenen Mietverträge. Abweichende Bedingungen
gelten nur dann als vereinbart, sofern diese schriftlich von uns bestätigt
werden.
§ 2 Preise
Die vereinbarten Wochenpreise umfassen den Zeitraum Montag bis Freitag,
somit fünf Kalenderwochentage. Nutzt der Mieter den Mietgegenstand nicht in
vollem Umfang, ist er dennoch zur vollständigen Entrichtung des vereinbarten
Wochenpreises verpflichtet.
Es gelten die umseitig vereinbarten Mietpreise entsprechend der jeweils
gültigen Preisliste, welche vom Mieter in unseren Geschäftsräumen durch
Einsichtnahme zur Kenntnis gelangten und bei Vertragsschluß ausgehändigt
werden.
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluß und vereinbarter
Mietzeit mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zum Ablauf der
vereinbarten Mietzeit die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen
Einstandspreise, so ist der Vermieter berechtigt, den Preis angemessen den
Kostensteigerungen zu erhöhen.
Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß
der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsschluß und
vereinbarter Mietzeit mehr als sechs Wochen liegen.
§ 3 Leistungsinhalt
(1) Die vom Vermieter vertraglich geschuldete Leistung beinhaltet die
Bereitstellung mobiler Sanitäreinrichtungen auf den vom Kunden zuvor bestimmten Einsatzort sowie deren regelmäßige Wartung und Reinigung zu den vereinbarten Zeiten.
(2) Der Mieter trägt das Risiko für den Fall, daß durch nicht vom
Vermieter zu vertretende Gründe, z.B. Streik beim Mieter, Anbringen von Fremdschlössern durch den Mieter oder Dritte, unbefestigte Wege, Versperrung durch Baumaterial etc. Dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Eventuell hierdurch anfallende Mehrkosten, z.B. zusätzliche Fahrtkosten, gehen zu
Lasten des Mieters.
(3) Der Mieter ist zur Einholung aller für das Aufstellen der
angemieteten Toilettenkabine erforderlichen behördlichen Genehmigungen selbst verpflichtet und hat für
die Aufrechterhaltung aller erforderlichen Genehmigungsvoraussetzungen für die gesamte Mietdauer zu sorgen und erteilte Auflagen auf seine Kosten zu erfüllen.
§ 4 Haftung
(1) Neben den vom Mieter zu übernehmenden Kosten haftet der Vermieter lediglich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden. Dies gilt auch für Handlungs- und Verrichtungsgehilfen des Vermieters.
(2) Kosten eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens wegen Nichtvorliegens einer Standgenehmigung für die angemietete Toilettenkabine gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters.
(3) Für Beschädigungen an der Mietsache, welche über den bei normalen Bestimmungsmäßigen Gebrauch auftretenden Verschleiß hinausgehen, haftet ausschließlich der Mieter. Für jeden Schlüssel, welcher verlorengeht oder bei Ende der Mietzeit nicht zurückgegeben wird, ist der Vermieter berechtigt, 5,00 Euro zzgl. gesetzliche Ust. und für jedes Schloß 10,00 Euro zzgl. Gesetzliche Ust. Zu berechnen.
§ 5 Fälligkeit, Zahlung, Verzug
(1) Beträgt die vereinbarte Mietzeit weniger als drei Kalenderwochen, so ist der vereinbarte Mietpreis am dritten des jeweils auf die abgelaufene Woche folgenden Werktages zur Zahlung fällig.
(2) In allen anderen Fällen wird der Mietpreis für den abgelaufenen Mietzeitraum in der 4. Mietwoche zur Zahlung fällig.
(3) Zahlungen haben ohne Abzug, per Bankeinzugsverfahren per Lastschrift, oder per Überweisung auf Bankkonto, oder im voraus in bar zu erfolgen.
(4) Für den Fall, daß der Mieter mit einer laufenden Zahlung länger als 3 Kalendertage in Verzug gerät, ist der Vermieter mit der Erhebung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechtigt.
§ 6 Erfüllungsort/Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Sitz des Vermieters.
(2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Mieter Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz des Vermieters örtlich zuständig ist. Der Vermieter ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Mieters zu klagen.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Mieter seinen
Firmensitz im Ausland hat.
§ 7 Sonstiges
(1) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Mieters aus dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter.
(2) Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Für diesen Fall verpflichten sich beide Vertragsparteien, eine ersatzweise Vereinbarung zu treffen, welche nach Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel am ehesten entspricht.
2. Verkauf allgemein
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Potz-Blitz Reiche & Co. OHG und dem Besteller gelten für den Verkauf ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Potz-Blitz Reiche & Co. OHG nicht an. Es sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn die Potz-Blitz Reiche & Co. OHG dem Besteller die Annahme des Angebotes zum Beispiel per E-Mail bestätigt und Rechnung erteilt. Die bestellten Waren werden zeitgleich zur Auslieferung vorbereitet und nach Zahlungseingang, hierfür ist Vorkasse vereinbart, an Sie versendet.
Die Bestellung kann nur in deutscher Sprache erfolgen.
Nur, wenn gewollt:(Wenn Sie eine Bestellung bei der Reiche & Co. OHG aufgegeben haben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei der Reiche & Co. OHG bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei der Potz-Blitz Reiche & Co. OHG eingegangen ist.)
§ 3 Preise/ Fälligkeit und Zahlung
Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Der Kaufpreis wird mit der Annahme des Angebotes und Rechnungslegung fällig. Mithin ist Vorkasse vereinbart.
Für eventuelle Transportschäden übernimmt die Potz-Blitz Reiche & Co. OHG die volle Haftung.
Die Versandkostenbeteiligung des Bestellers beträgt 7,00 Euro und ist in der Rechnung aufgeführt. Die Versandkosten werden pro Bestellung erhoben. Umfasst eine Bestellung mehr als eine Lieferadresse, werden Versandkosten pro Lieferadresse erhoben.
§ 4 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von Potz-Blitz Reiche & Co. OHG an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
Falls die Potz-Blitz Reiche & Co. OHG ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant der Potz-Blitz Reiche & Co. OHG seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist diese dem Besteller gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt.
Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angegeben wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller in angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Sollte aus Gründen besonderer Vereinbarung die Lieferung ohne Zahlung gegen Vorkasse erfolgt sein, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Potz-Blitz Reiche & Co. OHG.
§ 6 Mangelhaftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gewährt die Potz-Blitz Reiche & Co. OHG besondere Garantien, lässt dies die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Bestellers unberührt.
Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. Die Potz-Blitz Reiche & Co. OHG haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die vertragliche Haftung der Potz-Blitz Reiche & Co. OHG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personschaden vorliegt.
Ist die Nacherfüllung im Wege Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an die Potz-Blitz Reiche & Co. OHG auf Kosten der Potz-Blitz Reiche & Co. OHG zurück zu senden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Die Potz-Blitz Reiche & Co. OHG behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadenersatz geltend zu machen.
§ 7 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Sitz des Vermieters.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
ist, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz des Verkäufers örtlich zuständig ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen.
Für die Vertragsbeziehungen gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 8 Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem mit dem
Verkäufer geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen
schriftlichen Zustimmung durch den Verkäufer.
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Für diesen Fall verpflichten sich beide Vertragsparteien, eine ersatzweise Vereinbarung zu treffen, welche nach Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel am ehesten entspricht.
Bestimmungen zu Rechnungskauf und Finanzierung mit Klarna
In Zusammenarbeit mit Klarna bieten wir Ihnen den Rechnungskauf und den Finanzierungsservice Klarna Ratenkauf als Zahlungsoptionen. Bei einer Zahlung mit Klarna müssen Sie niemals Ihre Kontodaten angeben, und Sie bezahlen erst, wenn Sie die Ware erhalten haben.
Klarna Rechnung
Beim Kauf auf Rechnung mit Klarna bekommen Sie immer zuerst die Ware und Sie haben immer eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Weitere Informationen und Klarnas vollständige AGB zum Rechnungskauf finden Sie hier. (https://online.klarna.com/villkor_de.yaws?eid=13442&charge=2,00)
Klarna Ratenkauf
Bei dem Finanzierungsservice Klarna Ratenkauf bekommen Sie ebenfalls zuerst die Ware. All Ihre Einkäufe werden dann auf einer Rechnung am Ende des nächsten Monats gesammelt. Sie können diese Rechnung dann in flexiblen Raten zahlen, aber auch jederzeit den Gesamtbetrag begleichen. Weitere Informationen zum Finanzierungsservice Klarna Ratenkauf finden Sie hier (https://online.klarna.com/account_de.yaws?eid=13442). Die vollständigen AGB zu Klarna Ratenkauf können Sie hier (http://www.klarna.se/pdf/Vertragsbedingungen.pdf) herunterladen.
Klarna prüft und bewertet die Datenangaben des Konsumenten und pflegt bei berechtigtem Anlass einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen und Wirtschaftsauskunfteien (Bonitätsprüfung). Sollte die Bonität des Konsumenten nicht gewährleistet sein, kann Klarna AB dem Kunden darauf Klarnas Zahlungsarten verweigern und muss auf alternative Zahlungsmöglichkeiten hinweisen. Ihre Personenangaben werden in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz behandelt und werden nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben. Hier erfahren Sie mehr zu Klarnas Datenschutzbestimmungen. (http://klarna.com/pdf/Datenschutz_DE.pdf)
Für weitere Informationen zu Klarna besuchen Sie www.klarna.de
Klarna AB, Firmen - und Körperschaftsnummer: 556737-0431
1. Vermietung (von Toiletten)
2. Verkauf allgemein
1. Vermietung (von Toiletten)
§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für alle gegenwärtig und
zukünftig mit uns abgeschlossenen Mietverträge. Abweichende Bedingungen
gelten nur dann als vereinbart, sofern diese schriftlich von uns bestätigt
werden.
§ 2 Preise
Die vereinbarten Wochenpreise umfassen den Zeitraum Montag bis Freitag,
somit fünf Kalenderwochentage. Nutzt der Mieter den Mietgegenstand nicht in
vollem Umfang, ist er dennoch zur vollständigen Entrichtung des vereinbarten
Wochenpreises verpflichtet.
Es gelten die umseitig vereinbarten Mietpreise entsprechend der jeweils
gültigen Preisliste, welche vom Mieter in unseren Geschäftsräumen durch
Einsichtnahme zur Kenntnis gelangten und bei Vertragsschluß ausgehändigt
werden.
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluß und vereinbarter
Mietzeit mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zum Ablauf der
vereinbarten Mietzeit die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen
Einstandspreise, so ist der Vermieter berechtigt, den Preis angemessen den
Kostensteigerungen zu erhöhen.
Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß
der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsschluß und
vereinbarter Mietzeit mehr als sechs Wochen liegen.
§ 3 Leistungsinhalt
(1) Die vom Vermieter vertraglich geschuldete Leistung beinhaltet die
Bereitstellung mobiler Sanitäreinrichtungen auf den vom Kunden zuvor bestimmten Einsatzort sowie deren regelmäßige Wartung und Reinigung zu den vereinbarten Zeiten.
(2) Der Mieter trägt das Risiko für den Fall, daß durch nicht vom
Vermieter zu vertretende Gründe, z.B. Streik beim Mieter, Anbringen von Fremdschlössern durch den Mieter oder Dritte, unbefestigte Wege, Versperrung durch Baumaterial etc. Dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Eventuell hierdurch anfallende Mehrkosten, z.B. zusätzliche Fahrtkosten, gehen zu
Lasten des Mieters.
(3) Der Mieter ist zur Einholung aller für das Aufstellen der
angemieteten Toilettenkabine erforderlichen behördlichen Genehmigungen selbst verpflichtet und hat für
die Aufrechterhaltung aller erforderlichen Genehmigungsvoraussetzungen für die gesamte Mietdauer zu sorgen und erteilte Auflagen auf seine Kosten zu erfüllen.
§ 4 Haftung
(1) Neben den vom Mieter zu übernehmenden Kosten haftet der Vermieter lediglich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden. Dies gilt auch für Handlungs- und Verrichtungsgehilfen des Vermieters.
(2) Kosten eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens wegen Nichtvorliegens einer Standgenehmigung für die angemietete Toilettenkabine gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters.
(3) Für Beschädigungen an der Mietsache, welche über den bei normalen Bestimmungsmäßigen Gebrauch auftretenden Verschleiß hinausgehen, haftet ausschließlich der Mieter. Für jeden Schlüssel, welcher verlorengeht oder bei Ende der Mietzeit nicht zurückgegeben wird, ist der Vermieter berechtigt, 5,00 Euro zzgl. gesetzliche Ust. und für jedes Schloß 10,00 Euro zzgl. Gesetzliche Ust. Zu berechnen.
§ 5 Fälligkeit, Zahlung, Verzug
(1) Beträgt die vereinbarte Mietzeit weniger als drei Kalenderwochen, so ist der vereinbarte Mietpreis am dritten des jeweils auf die abgelaufene Woche folgenden Werktages zur Zahlung fällig.
(2) In allen anderen Fällen wird der Mietpreis für den abgelaufenen Mietzeitraum in der 4. Mietwoche zur Zahlung fällig.
(3) Zahlungen haben ohne Abzug, per Bankeinzugsverfahren per Lastschrift, oder per Überweisung auf Bankkonto, oder im voraus in bar zu erfolgen.
(4) Für den Fall, daß der Mieter mit einer laufenden Zahlung länger als 3 Kalendertage in Verzug gerät, ist der Vermieter mit der Erhebung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechtigt.
§ 6 Erfüllungsort/Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Sitz des Vermieters.
(2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Mieter Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz des Vermieters örtlich zuständig ist. Der Vermieter ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Mieters zu klagen.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Mieter seinen
Firmensitz im Ausland hat.
§ 7 Sonstiges
(1) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Mieters aus dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter.
(2) Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Für diesen Fall verpflichten sich beide Vertragsparteien, eine ersatzweise Vereinbarung zu treffen, welche nach Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel am ehesten entspricht.
2. Verkauf allgemein
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Potz-Blitz Reiche & Co. OHG und dem Besteller gelten für den Verkauf ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Potz-Blitz Reiche & Co. OHG nicht an. Es sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn die Potz-Blitz Reiche & Co. OHG dem Besteller die Annahme des Angebotes zum Beispiel per E-Mail bestätigt und Rechnung erteilt. Die bestellten Waren werden zeitgleich zur Auslieferung vorbereitet und nach Zahlungseingang, hierfür ist Vorkasse vereinbart, an Sie versendet.
Die Bestellung kann nur in deutscher Sprache erfolgen.
Nur, wenn gewollt:(Wenn Sie eine Bestellung bei der Reiche & Co. OHG aufgegeben haben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei der Reiche & Co. OHG bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei der Potz-Blitz Reiche & Co. OHG eingegangen ist.)
§ 3 Preise/ Fälligkeit und Zahlung
Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Der Kaufpreis wird mit der Annahme des Angebotes und Rechnungslegung fällig. Mithin ist Vorkasse vereinbart.
Für eventuelle Transportschäden übernimmt die Potz-Blitz Reiche & Co. OHG die volle Haftung.
Die Versandkostenbeteiligung des Bestellers beträgt 7,00 Euro und ist in der Rechnung aufgeführt. Die Versandkosten werden pro Bestellung erhoben. Umfasst eine Bestellung mehr als eine Lieferadresse, werden Versandkosten pro Lieferadresse erhoben.
§ 4 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von Potz-Blitz Reiche & Co. OHG an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
Falls die Potz-Blitz Reiche & Co. OHG ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant der Potz-Blitz Reiche & Co. OHG seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist diese dem Besteller gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt.
Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angegeben wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller in angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Sollte aus Gründen besonderer Vereinbarung die Lieferung ohne Zahlung gegen Vorkasse erfolgt sein, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Potz-Blitz Reiche & Co. OHG.
§ 6 Mangelhaftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gewährt die Potz-Blitz Reiche & Co. OHG besondere Garantien, lässt dies die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Bestellers unberührt.
Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. Die Potz-Blitz Reiche & Co. OHG haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die vertragliche Haftung der Potz-Blitz Reiche & Co. OHG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personschaden vorliegt.
Ist die Nacherfüllung im Wege Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an die Potz-Blitz Reiche & Co. OHG auf Kosten der Potz-Blitz Reiche & Co. OHG zurück zu senden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Die Potz-Blitz Reiche & Co. OHG behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadenersatz geltend zu machen.
§ 7 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Sitz des Vermieters.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
ist, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz des Verkäufers örtlich zuständig ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen.
Für die Vertragsbeziehungen gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 8 Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem mit dem
Verkäufer geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen
schriftlichen Zustimmung durch den Verkäufer.
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Für diesen Fall verpflichten sich beide Vertragsparteien, eine ersatzweise Vereinbarung zu treffen, welche nach Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel am ehesten entspricht.
Bestimmungen zu Rechnungskauf und Finanzierung mit Klarna
In Zusammenarbeit mit Klarna bieten wir Ihnen den Rechnungskauf und den Finanzierungsservice Klarna Ratenkauf als Zahlungsoptionen. Bei einer Zahlung mit Klarna müssen Sie niemals Ihre Kontodaten angeben, und Sie bezahlen erst, wenn Sie die Ware erhalten haben.
Klarna Rechnung
Beim Kauf auf Rechnung mit Klarna bekommen Sie immer zuerst die Ware und Sie haben immer eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Weitere Informationen und Klarnas vollständige AGB zum Rechnungskauf finden Sie hier. (https://online.klarna.com/villkor_de.yaws?eid=13442&charge=2,00)
Klarna Ratenkauf
Bei dem Finanzierungsservice Klarna Ratenkauf bekommen Sie ebenfalls zuerst die Ware. All Ihre Einkäufe werden dann auf einer Rechnung am Ende des nächsten Monats gesammelt. Sie können diese Rechnung dann in flexiblen Raten zahlen, aber auch jederzeit den Gesamtbetrag begleichen. Weitere Informationen zum Finanzierungsservice Klarna Ratenkauf finden Sie hier (https://online.klarna.com/account_de.yaws?eid=13442). Die vollständigen AGB zu Klarna Ratenkauf können Sie hier (http://www.klarna.se/pdf/Vertragsbedingungen.pdf) herunterladen.
Klarna prüft und bewertet die Datenangaben des Konsumenten und pflegt bei berechtigtem Anlass einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen und Wirtschaftsauskunfteien (Bonitätsprüfung). Sollte die Bonität des Konsumenten nicht gewährleistet sein, kann Klarna AB dem Kunden darauf Klarnas Zahlungsarten verweigern und muss auf alternative Zahlungsmöglichkeiten hinweisen. Ihre Personenangaben werden in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz behandelt und werden nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben. Hier erfahren Sie mehr zu Klarnas Datenschutzbestimmungen. (http://klarna.com/pdf/Datenschutz_DE.pdf)
Für weitere Informationen zu Klarna besuchen Sie www.klarna.de
Klarna AB, Firmen - und Körperschaftsnummer: 556737-0431






